Schutz- und Hygienekonzept

IMAGO Bildungszentrum

Schutz- und Hygienekonzept – IMAGO Bildungszentrum gGmbH

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, ehrenamtlich Mitarbeitenden, sowie Kinder und Jugendlichen als Teilnehmende in der Einrichtung IMAGO Bildungszentrum gGmbH, Gündlinger Straße 14 a, 79111 Freiburg

Rechtliche Grundlage dieses Konzeptes ist das baden-württembergische Infektionsschutzgesetz der Landesregierung vom 06.08.2020.

Dieses Konzept dient der Vermeidung bzw. Verminderung der weiteren Ausweitung des Virus SARS-CoV-2.Zum Schutz unserer Besucher*innen und Mitarbeiter*innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

1. Selbstverpflichtung:

  • Die Mitarbeitenden stellen die Umsetzung des Hygiene- und Abstandskonzeptes sicher.
  • Wir stellen dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen (Besucher*innen wie Mitarbeitenden) sicher.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, sind unsere Besucher*innen aufgefordert, eigene Mund-Nasen-Bedeckungen mitzubringen und zu tragen, im Einzelfall stellen wir Einweg-Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) bitten wir, sich zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer, vom Grundstück der Einrichtung fern zu halten.
  • Wir klären die Kinder und Jugendlichen, Ehrenamtlichen und Eltern in jeweils geeigneter Art und Weise über das vorliegende Konzept auf, unterweisen sie in Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie den notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen.
  • Die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden gewährleisten die Einhaltung dieses Konzeptes und weisen auf die Beachtung hin.

 

2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

Wir nutzen für unsere Gruppen- und Einzelangebote nur Räume von geeigneter Größe und lassen maximal 15 Personen pro Kinder- oder Jugendgruppe zu.

(Die „geeignete Größe“ in Räumen, wenn alle sitzen: Abstand 1,5 m, pro Person 5 qm. Bewegend im Raum: 10 qm pro Person. Die Räumlichkeiten sind auf diese Regeln hin zu bewerten und ggfs. zu markieren!

Bei gutem Wetter halten wir uns mit den Gruppen vorzugsweise im Freien auf.

3. Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wir lassen ausschließlich Personen teilnehmen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung dabeihaben und tragen. Bei Bedarf können wir aus unserem eigenen Bestand solche Bedeckungen zur Verfügung stellen. Diese sind aus hygienischen Gründen ausschließlich Einwegbedeckungen.

4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

 Bei Verdachtsfällen einer Infektion informieren wir die Eltern des Kindes / des Jugendlichen, stellen eine räumliche Distanz zur Gruppe her und schicken die Person nach Absprache nach Hause bzw. lassen sie zeitnah abholen.

Anschließend informieren wir das Gesundheitsamt über unsere Schritte.

Schilder weisen darauf hin, dass Personen, die sich nicht gesund fühlen, die Räumlichkeiten nicht betreten dürfen.

 5. Hand-/Raum-Hygiene

 Wir ermöglichen den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser und unterweisen sie altersgerecht im richtigen Händewaschen (entsprechend der Empfehlungen des RKI). Dabei sind die Abstandsregeln zu achten.

Wir stellen sicher, dass sich jeweils nur 1 Person zeitgleich in einem Sanitärraum aufhält.

Junge Kinder werden bei Bedarf unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln von einer / einem Mitarbeiter*in begleitet bzw. unterstützt, z.B. um die Handhygiene in angemessener Form durchzuführen.

Wir stellen sicher, dass Einweg-Papier-Handtücher vorhanden sind und bitten um sachgemäßen Gebrauch.

Wir stellen Desinfektionsspender zur Verfügung und unterweisen die Kinder- und Jugendlichen im sachgemäßen Gebrauch.

Das Händewaschen und -desinfizieren wird den Teilnehmenden nach Betreten der Räume, nach dem Toilettengang, nach dem Niesen oder Essen sowie vor dem Verlassen des Gruppen-angebotes ermöglicht bzw. empfohlen.

Die Armaturen und Sanitär- bzw. Gruppenräume werden zweimal wöchentlich mit geeigneten Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert (das RKI empfiehlt die Oberflächendesinfektion nicht regelmäßig  – außer bei Türklinken, Handläufen, Lichtschaltern, Schubladengriffen etc. – normale Reinigungsintervalle reichen aus).

Türen, die nicht zwingend geschlossen sein müssen, bleiben offen, so dass die Nutzung der Türklinken möglichst eingeschränkt wird.

6. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter*innen- und Besucher*innen-Verkehrs

 Wir stellen sicher, dass die Teilnehmenden während des Betretens und Verlassens der Räumlichkeiten die notwendigen Abstandsregeln einhalten können, indem wir im Vorfeld mit gut sichtbaren Schildern auf die neuen Wege hinweisen.

7. Arbeitsplatzgestaltung / Gruppenräume

 Die Gruppenräume sind vermessen und eine maximale Auslastung an Teilnehmenden ist allen Mitarbeiter*Innen bekannt.

Wir achten darauf, dass die Räume nur einzeln betreten bzw. verlassen werden, damit die Abstandsregelungen eingehalten werden können.

Für unser Büro gelten die Abstands- und Hygieneregeln ebenso. Möglichst sind wir nur allein, max. zu zweit in einem ausreichend großen Büro. Kann eine Einzelnutzung im Einzelfall nicht gewährleistet werden, tragen die Personen Mund-Nasen-Bedeckungen.

Wir achten bei allen Räumen auf regelmäßiges, d.h. halbstündiges (Stoß-)Lüften.

8. Dienstreisen und Meetings

Dienstreisen sind mit dem Anstellungsträger abzusprechen.

Treffen mit Kolleg*innen und weiteren Hauptamtlichen sind auf das Nötigste beschränkt bzw. finden im Freien statt.

Treffen mit ehrenamtlich Mitarbeitenden sind unter den obenstehenden Regeln durchzuführen. Die Kontakte dauern nicht länger als unbedingt notwendig.

9. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Hier gelten ebenso die o.g. Regeln.

Sofern es nicht anders erforderlich ist, verbringen wir die Vor- und Nachbereitungszeiten für Gruppentreffen separat bzw. einzeln in einem Büro.

10. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

Betriebsfremde Personen können die Einrichtung / die Räume nur nach vorheriger Absprache betreten, ansonsten ist der Zutritt untersagt. Für sie gilt ebenfalls die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-/Nase-Schutzes.

11. Sanitärräume

Wir ermöglichen den Kindern, Jugendlichen und Ehrenamtlichen den Zugang zu den Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser und unterweisen sie im richtigen Händewaschen mit entsprechenden Reinigungsmitteln. Dabei sind die Abstandsregeln zu achten.

Wir stellen sicher, dass Einweg-Papier-Handtücher vorhanden sind und bitten um sachgemäßen Gebrauch.

Wir stellen Desinfektionsspender (im Ein- und Ausgangsbereich) zur Verfügung und unterweisen die Kinder und Jugendlichen sowie die Ehrenamtlichen im sachgemäßen Gebrauch.

Die Armaturen und Räume werden nach jedem Treffen mit geeigneten Reinigungsmitteln gereinigt. In den Räumen findet sich eine Dokumentationsliste dazu.

12. Unterweisung der Mitarbeiter*innen und aktive Kommunikation

Wir weisen alle ehrenamtlich Mitarbeitenden auf unser Abstands- und Hygienekonzept hin und bitten um Einhaltung und Kommunikation Dritten gegenüber.

Wir stellen Schilder auf und bringen Hinweise an, wo es strategisch günstig ist und weisen alle darauf hin. Dabei zählt: lieber ein Schild mehr, als eines zu wenig. Die Schilder weisen sowohl auf das Einhalten des vorgegebenen Abstandes als auch auf Einhaltung der Hygieneregeln hin.

13. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

Keine Weitergabe von Gegenständen: (bei allen Aktionen wie Spiel, Basteln, sportlichen Events …) achten wir darauf, dass Gegenstände nicht von Person zu Person weitergegeben werden.

Die Ausgabe von Getränken oder Speisen sollte möglichst vermieden werden.

Die o.g. Regeln werden altersspezifisch umgesetzt, d.h. das junge Kinder ggfs. besonders von einem / einer Mitarbeiter*in unterstützt und begleitet werden (Händehygiene etc.). Mitarbeiter*innen tragen in diesem Fall eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Auf das gemeinsame Singen in Räumen wird derzeit verzichtet (entsprechend der Regelungen in Schulen), im Freien ist dies mit ausreichend Abstand durchaus möglich.

Auf Partner*innen- oder Kleingruppenarbeit, bei der die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann, wird verzichtet.

Zur Flächendesinfektion wird Wischdesinfektion mit einem Mittel angewandt, das ein Nachreinigen nicht erforderlich macht, um Mitarbeitende und Teilnehmende vor Einatmen oder nicht notwendigem Kontakt mit Desinfektionsmitteln zu schützen.

Bei Spiel- und Sportangeboten wird darauf geachtet, dass in Räumen keine dynamischen, raumgreifenden Bewegungsabläufe stattfinden (Minimierung der Luftverwirbelung), im Freien wird bei solchen Angeboten auf ausreichend Abstand, u. U. auch mehr als 1,5 m zwischen zwei Personen geachtet. Körperkontakte wie Abklatschen etc. müssen auch hier unterbleiben.

Aktivitäten, bei denen eine schwere, tiefe Atmung hervorgerufen wird, sind nur im Freien und auch hier nur mit dementsprechend ausreichend Abstand möglich.

Einzel- und Gruppenangebote werden zeitlich so geplant, dass eine Begegnung der verschiedenen Gruppen untereinander ausgeschlossen ist.
Hygienekonzept IMAGO Stand 28.09.20 [PDF - DOWNLOAD]